Hundertwasserhaus und der Rechtsstreit mit Joram Harel
 

Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 11. März 2010 steht nun endgültig fest, dass Univ.Prof. Arch DI Josef Krawina (TU Berlin), der den gesamten Baukörper des Hauses entwickelt und gestaltet hat, damit Originalmiturheber dieses bekannten Bauwerks ist, und der Maler Friedensreich Hundertwasser, der vor allem für die dekorative Gestaltung der Fassaden verantwortlich zeichnet, keineswegs als Alleinurheber anzusehen ist.

 

1a. Strafanzeige gegen Arch. Josef Krawina 18. März 2002 (GF der strafanzeigenden Partei: JORAM HAREL), [aus urheberechtlichen Gründen nicht verlinkt]

Strafanzeige wegen angeblich falscher Beweisaussage vor Gericht

1b. Auszug der Stellungnahmne Architekt Krawinas auf die Strafanzeige (GF der strafanzeigenden Partei: JORAM HAREL) [pdf]


2. OGH: 4 Ob 229/02h, 19. November 2002 (GF der beklagten Partei: JORAM HAREL)

Der Oberste Gerichtshof hat schon in seiner Entscheidung über die von ihm erlassene Einstweilige Verfügung aus dem Jahr 2002 angenommen, dass Univ.Prof. Arch DI Josef Krawina und Maler Friedensreich Hundertwasser gleichberechtigte Miturheber des Kunstbauwerkes sind.

 

3. HG Wien: 17Cg 4/03z- 2, 24. Jänner 2003 (GF der klagenden Partei: JORAM HAREL) [pdf]

Joram Harel ist mit dieser skurillen Klage (eine Einstweilige Verfügung gegen eine Entscheidung des OGH zu erreichen) im Provisialverfahren sowie im ordentlichen Verfahren jeweils bis zum Obersten Gerichtshof (erfolglos) gegangen.

"Der Antrag der klagenden Partei auf Erlassung der nachstehenden einstweiligen Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches der klagenden und gefährdeten Parteien auf Unterlassung der Verwendung der einstweiligen Verfügung des Obersten Gerichtshofes vom 19.11.2002, 4 Ob 229102h, als Exekutionstitel, wird der Erstbeklagten und Gegnerin der gefährdeten Parteien für die Zeit bis zur rechtskräftigen Beendigung dieses Rechtsstreits verboten, aufgrund des eben erwähnten Beschlusses gegen die klagenden und gefährdeten Parteien Exekution zu führen", wird abgewiesen."

 

4. HG Wien: 17Cg 59/01k-23, 24. Jänner 2003 (GF der klagenden Partei: JORAM HAREL) [pdf]

Joram Harel ist mit einer weiteren skurillen Klage (eine Einstweilige Verfügung gegen eine Entscheidung des OGH zu erreichen) im Provisialverfahren bis zum Obersten Gerichtshof (erfolglos) gegangen.

"Der Antrag der beklagten Parteien, die mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 19.11.2002 vorgeschriebene Sicherheitsleistung von € 100.000.-auf mindestens € 3,000.000.-- zu erhöhen, wobei diese Sicherheitsleistung in barem Geld und unter Nachweis, dass dieses aus dem Vermögen der gefährdeten Partei herrührt, zu leisten ist; weiters wolle der gefährdeten Partei zum Erlag eine Frist von einem Monat ab Zustellung dieses Beschlusses gesetzt werden, wobei nach fruchtlosem Ablauf. der Frist die einstweilige Verfügung vom 19.11.2002 außer Kraft tritt, wird abgewiesen."



5. APA: Trend: Streit um Hundertwasser-Nachlaß, März 2003

 

6a. Trend: Mit hundert Wassern gewaschen, April 2003 [pdf]

"Drei Jahre nach dem Tod von Friedensreich Hundertwasser zerbröselt die bunte Fassade: Der Hundertwasser-Nachlass ist überschuldet. Und gegen den Nachlassverwalter JORAM HAREL wurde eine Sachverhaltsdarstellung wegen Steuerhinterziehung eingebracht."

„…Als einer davon im Vertrieb von Hundertwasser-Produkten für den Harel'schen Geschmack zu aktiv wurde, initierte er schon mal eine Benefiz-Verkaufsaktion von Hundertwasser-Karten zugunsten eines Wiener Kinderspitals - und ließ dazu einen "Kiosk mit bezirksbehördlicher Genehmigung zufällig genau vis-a-vis des Mitbewerbers aufstellen. Aus der Spende an das Kinderspital wurde dann übrigens nichts: Der eigene Sachaufwand bei der Aktion, so schreibt der kostenbewusste Nachlassverwalter, sei leider, leider zu hoch gewesen. Aber: Die Aktion müsse im kommenden Jahr unbedingt wiederholt werden.“

6b. Trend: Mit hundert Wassern gewaschen, April 2003 [reiner Text, pdf]

 

7. Profil: Villa dunkelbunt, 3.Juli 2004

"…fabelhafte Summe von 119 Millionen Euro. Selbst wenn der aktuelle Erlös dieses Werks geringer zu beziffern sein mag: Kann es sein, dass davon nichts geblieben ist? JORAM HAREL wollte sich profil gegenüber – trotz mehrfacher Anfragen – weder zur Stiftung noch zum Zustand des von ihm verwalteten Hundertwasser-Erbes äußern."

8. OLG Wien: 5 R 64/04z, 21.Oktober 2004 (GF der klagenden Partei: JORAM HAREL) [pdf]

"Vielmehr erscheint der "Antrag" der Klägerinnen auf Überprüfung der Prozessfähigkeit des Zweitbeklagten mutwillig und vor dem Hintergrund der geführten Prozesse geradezu schikanös."


9. ORF: Stadt Wien kauft Kunsthaus, 27. April 2007

10. Antrag auf Bestellung eines neuen Sachverständigen, 10. April 2008 (Prozeßführer der antragstellenden Partei: JORAM HAREL), [aus urheberechtlichen Gründen nicht verlinkt]

Nach dem vom Präsidenten des Handelsgericht Wien, Hofrat Dr. Rainer Geißler, 5 Sachverständige vorgeschlagen wurden und von der beklagten Partei 2 Sachverständige (Ing. Mag. Arch Peter Durstmüller und DI Manfred Nehrer) als befangen abgelehnt wurden, hat die beklagte (nun in diesem Fall antragstellende) Partei nach Erstellung des gerichtlich beauftragten Gutachtens des Sachverständigen DI Raoul Proché auch diesen für Befangen erklärt, weiters behauptet jeder österreichische Sachverständige wäre befangen und einen neuen (nicht österreichischen) Sachverständigen gefordert.

11. HG Wien: 17Cg 59/01k-105, 7. November 2008 (Prozeßführer der beklagten Partei: JORAM HAREL) [pdf]

Das Handelsgericht Wien hat erkannt, dass Univ.Prof. Arch DI Josef Krawina und Maler Friedensreich Hundertwasser gleichberechtigte Miturheber des Kunstbauwerkes sind.

 

12. Die Presse: Stadtbild: Die vergessenen Architekten Wiens, 15. Dezember 2008

 

13. OGH: 4 Ob 195/09v, 11. März 2010 (Prozeßführer der beklagten Partei: JORAM HAREL)

Der Oberste Gerichtshof hat hiermit endgültig bestätigt, dass Univ.Prof. Arch DI Josef Krawina und Maler Friedensreich Hundertwasser gleichberechtigte Miturheber des Kunstbauwerkes sind.

 

14. An APA: Miturheberschaft des Architekten am "Hundertwasser-Haus", 26. April 2010 [pdf]

 

15. Die Presse: Wie Wien Hundertwassers Helfer verleugnete, 26. Februar 2011

"Jahrelang kämpfte der Planer des Hundertwasser-Hauses vor Gericht um Anerkennung. Prozessakten zeigen, dass namhafte Politiker und Mitarbeiter der Stadt alles taten, um Krawinas Miturheberschaft zu verleugnen."

„…Richter Geißler wollte das prüfen, forderte bei den Magistratsabteilungen 19, 24 und 37 die Unterlagen zum Bau an. Schriftliche Antwort aus dem Rathaus: Ein Wasserschaden habe alles zerstört. Die glatte Unwahrheit. In Wahrheit waren Krawinas Entwürfe noch vorhanden und tauchten erst später über Umwege auf. Aus ihnen geht hervor, dass der gesamte Baukörper des Hauses hauptsächlich aus seiner Feder stammte.“

 

16. Die Presse: Urteilsveröffentlichung, 26. Februar 2011 [pdf]